Glossar
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ACTA | Anti-Counterfeiting Trade Agreement formuliert weltweite Standards zu Bekämpfung von Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen. Einige WTO Staaten haben bereits unterzeichnet. Die EU gehört noch nicht dazu, da das interne Genehmigungsprocedere noch nicht abgeschlossen ist. Kernpunkte der ACTA sind eine internationale Kooperation bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen, wirksame Durchsetzungsmechanismen und setzen von rechtlichen Rahmenbedingungen. |
ASumA | Eine summarische Ausgangsanmeldung ist ab dem 01.01.2011 vom Beförderer (=ASumA-Verantwortlicher) der Waren in das ein Drittland elektronisch an der Ausgangszollstelle in der EU abzugeben. Es gibt je nach Verkehrsträger unterschiedliche Anmeldfristen. Eine ASumA kann entfallen, wenn innerhalb der Anmeldfristen eine reguläre Ausfuhranmeldung vorgenommen wird. Dann erfolgt die Risikoanalyse im Rahmen der Prüfung der Ausfuhranmeldung. Mit Hilfe der ASumA führen die europäischen Ausgangszollstellen eine Risikoanalyse durch und nehmen so zielgereichte Kontrolle vor. |
A.TR. | Zollamtliche Bescheinigung über gewerbliche Waren, die sich im freien Verkehr der EG / Türkei befinden. |
ADSp | Allgemeine Geschäftsbedingungen der Spediteure. |
AEO | Authorised Economic Operator. Rechtsfigur und entspricht dem deutschen Begriff zugelassener Wirtschaftbeteiligter (ZWB). Dieser Status wird von der deutschen Zollverwaltung vergeben. Es gibt AEO C, AEO S und AEO F. |
AEO COMPACT-Modell | Authorised Economic Operator, Compliance and Partnership Customs and Trade - einheitliches Schema für die Bewertung der mit den Wirtschaftsbeteiligten verbundenen Risiken. |
AEO Zertifikat | Von den Zollbehörden erteilter Nachweis über den Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter in Form von einer unbefristeten Bewilligung. |
AEUV | Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union wurde mit dem Lissabon Vertrag gültig. |
AFTA | Bezeichnet die Freihandelszone des ASEAN. ASEAN Free Trade Area. |
AHTN | Die Zolltarife innerhalb der AFTA sind auf Basis der ASEAN Harmonized Tariff Nomenclature – AHTN abgestimmt, welches als Grundlage den HS nutzt. |
AKP-Staaten | Die derzeit (Stand 02/09) 77 Staaten aus Afrika, der Karibik und dem Pazifikraum haben sich mit der EG auf ein AKP-EG-Partnerschaftsabkommen geeinigt. Findet Anwendung im Präferenzverkehr. |
Aktive Veredelung | Ist ein Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung. Es ermöglicht, Nichtgemeinschaftswaren abgabenfrei zum Zwecke der Veredelung in das Zollgebiet der Gemeinschaft einzuführen. |
Anmelder | Person, die im eigenen Namen eine Zollanmeldung abgibt, oder die Person, in deren Namen eine Zollanmeldung abgegeben wird. |
APS | Allgemeines Präferenzsystem (APS) oder auch General System of Preferences (GSP). Regelt Zollvergünstigungen gegenüber 178 (Stand 02/09) Entwicklungsländern, die die EG einseitig gewährt. |
ATLAS | Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungssystem. ATLAS ist das IT Zollabwicklungsverfahren der deutschen Zollbehörden. |
ASEAN | Die Länder Burnei, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam (Stand 2010) haben sich in der Association of Southeast Asian Nations zur Verbesserung der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit zusammengeschlossen. |
Ausfuhrlizenz | Mit der Ausfuhrlizenz dürfen gewisse Waren mit Genehmigung der EG ausgeführt werden. |
Ausfuhrliste | Auflistung von Gütern, dessen Ausfuhr nicht grundsätzlich frei ist. |
Ausbesserungsschein | Besondere Form des Veredelungsverkehrs. |
Ausfuhr | Körperliches Verbringen der Ware, das nicht Mitglied der EG ist. |
Ausführer | Person, für deren Rechnung die Ausfuhranmeldung abgegeben wird und die zum Zeitpunkt der Annahme der Ausfuhranmeldung Eigentümer der Ware oder eine ähnliche Verfügungsgewalt besitzt. |
Auskunft zur Güterliste | Antrag auf Überprüfung, ob eine Ware genehmigungspflichtig ist. |
AVV | Die Außenwirtschaftsverordnung regelt konkrete Verbote und Genehmigungspflichten im Rahmen des Außenwirtschaftsverkehres. |
AWG | Das Außenwirtschaftsgesetz beschränkt den Grundsatz der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehres. |
BAFA | Bundesamt für Ausfuhrangelegenheiten bestimmt, regelt und überwacht u.a. Maßnahmen im Rahmen der Ausfuhr / Einfuhr. |
BASCAP | Business Action to Stop Counterfeiting and Piracy – Initiative der ICC zur Bekämpfung der Produktpiraterie. BASCAP soll die international Abstimmung fördern. www.bascap.de |
Bewilligung | Vereinfachungen auf dem Gebiet des Zollrechts / Art. 6 ff ZK. |
BIN | Beteiligten-Identifikations-Nummer ersetzt im elektronischen Datenaustausch mit den Zollbehörden die Unterschrift. |
CA | Zentral amerikanische Staaten. Hierunter fallen u. a. Costa Rica, El Salvador und Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama. |
Carnet TIR | Das Carnet TIR beschleunigt die Zollabfertigung von Waren / LKW über eine oder mehrere Grenzen hinweg, ohne das die Ware an den Durchgangstellen beschaut wird. |
Carnet-A.T.A. | Waren können im Rahmen des Carnet-A.T.A. in den Vertragsstaaten vorübergehend und in den meisten Fällen ohne Abgaben eingeführt werden. Spezieller Vordruck notwendig. A.T.A. steht für admission temporaire. |
CBP | Customs Border and Protection ist die Abkürzung für die US-Zollbehörde. |
CEFTA | Bezeichnet das Freihandelsabkommen zwischen Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Serbien und Kosovo (Stand 2010). CEFTA steht für Central European Free Trade Agreement. www.ceftatradeportal.com |
CMR | Das CMR ist ein Frachtbrief, der den Beförderungsvertrag zwischen Absender und Frachtführer zum Ausdruck bringt. |
Codenummer | 11-stellige Zahl im EZT, die bei der Einfuhr Anwendung findet. |
Compliance | Unter Compliance wird u.a. die Prüfung gegen die Sanktionslisten verstanden. |
C-TPAT | Customs-Trade Partnership Against Terrorism. Sicherheitsinitiative der USA, die auf Partnerschaft zwischen Zoll und der Wirtschaft ausgelegt ist. |
DEBBI | Mittels DEBBI (dezentrale Beteiligungsbewertung) benotet die Zollbehörde das Risikopotential eines Unternehmens. |
Drittland | Gebiete außerhalb der EG (Artikel 3 ZK). |
Dual-Use-Güter | Güter, die der gewerblichen, aber auch der militärischen Nutzung unterliegen, werden als Dual-Use-Güter bezeichnet und unterliegen besonderen Anforderungen bei der Ausfuhr. |
EAR | Export Administration Regulation - EAR bezeichnet die US-Ausfuhrbestimmungen. |
EFTA | European Free Trade Association. Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island bilden die Freihandelszone EFTA (Stand 02/09). |
EG | Europäische Gemeinschaft. Vormals EWG. Zusammenschluss von derzeit 27 europäischen Staaten (Stand 02/09). Diese Staaten bilden eine Zollunion. Eine Zollunion hat das Ziel eines einheitlichen Zolltarifs gegenüber Drittländern und umfasst das Verbot, zwischen den Mitgliedsstaaten der Zollunion Einfuhr- und Ausfuhrzölle oder Abgaben gleicher Wirkung zu erheben. Mit der Wirksamkeit der Lissabonverträge ab Dezember 2009 ändert sich die Bezeichnung auf EU. |
EGKS | Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl. Abkommen von 1951 zwischen verschiedenen Staaten in Europa, das die Schaffung eines gemeinsamen Marktes für Kohle und Stahl zum Ziel hatte. Vertrag endete in 2002. Das Warenspektrum ist aber weiterhin für die Warenverkehre zwischen der EG / Türkei relevant. |
EGV | Steht für den Vertrag zu Gründung der Europäischen Gemeinschaft und löste den EWG Vertrag von 1957 ab. |
EMCS | Excise Movement and Control System ist ein EDV-gestütztes Beförderungs- und Kontrollsystem für die verbrauchssteuerpflichtigen Waren. Durch EMCS wird das papiergestützte Verfahren unter Steueraussetzung zwischen den Mitgliedsstaaten zum 01.01.2011 durch das eVD (elektronisches Verwaltungsdokument) ersetzt. Ab dem 01.04.2010 müssen elektronische Verfahren auch elektronisch beendet werden. |
Einfuhr | Verbringen von Waren aus einem Drittland in die EG. |
Einfuhrgenehmigung | Eine Einfuhrgenehmigung ist für Waren notwendig, für die die EG eine Reglementierung vorgesehen hat. |
Einfuhrliste | Auflistung von Güter, dessen Einfuhr nicht grundsätzlich frei ist. |
Einfuhrlizenz | Eine Einfuhrlizenz ist für landwirtschaftliche Produkte (Marktordnungswaren) notwendig. |
Einheitspapier | Amtlicher Vordruck der EG, der grundsätzlich in allen Fällen des Warenverkehrs zwischen der EG und Drittländern als schriftliche Zollanmeldung zu verwenden ist. Wird durch das ATLAS-Verfahren schrittweise abgelöst. |
Einheitspapier Ausfuhr Sicherheit - EPAS | Mit der Pflicht zur elektronischen Abgabe von Ausfuhranmeldungen wurde auch ein Ausfallkonzept festgelegt. ZA können in Abhängigkeit ihrer Bewilligung vorabgestempelte EP verwenden oder einen Alternativausdruck benutzen. |
Einzige Bewilligung | Bewilligung, die verschiedene Zollverwaltungen der Mitgliedsstaaten der EG berührt (Artikel 496 C ZK-DVO). |
Ermächtigter Ausführer | Der EA darf Ursprungserklärungen im Rahmen der WUP ohne Wertbegrenzung im Warenverkehr verwenden und benötigt nicht mehr EUR.1 / EUR-MED. Bewilligungsbedürftiges Verfahren. |
ESumA | Eine summarische Eingangsmeldung ist ab dem 01.01.2011 vom Beförderer (ESumA Verantwortlicher) der Waren in die EU elektronisch (in Deutschland über ATLAS EAS) an die erste Eingangszollstelle in der EU abzugeben. Anzumelden sind grundsätzlich alle Waren. Für die Abgabe gibt es je nach Verkehrsträger unterschiedliche Fristen, die z.B. in der Containerverladung 24 h vor der Beladung des Schiffes im Abgangshafen betragen. Die europäischen Zollbehörden soll durch die ESumA eine Risikoanalyse durchführen und so zielgereichte Kontrolle ermöglichen bzw. die Einfuhr vor Abgang im Exportland untersagen können. Rechtsgrundlage: Art. 36 a-c ZK, 181b – 184e ZK-DVO. |
EU | Seit Dezember 2009 hat die Bezeichnung EU den Begriff der EG mit dem Inkrafttreten des Lissabonvertrages abgelöst. Die EU besitzt nun eine eigene Rechtspersönlichkeit. |
EUR.1 | Die EUR. 1 ist eine Warenverkehrsbescheinigung und wird für den Warenverkehr mit Ländern benötigt, mit denen die EG ein Präferenzabkommen geschlossen hat. |
EUR-MED | Die EUR-MED ist ein Präferenznachweis für die Kumulierungszone Europa - Mittelmeer - Färöer. |
EUROJUST | Bezeichnet die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen der EU und ist der Beginn einer EU-Staatsanwaltschaft und hat ihren Sitz in Den Haag. (Art. 85 und 86 des EGV). |
EUV | Vertrag über die Europäische Union ist der Gründungsvertrag über die EU von 1992. |
EWR | Europäischer Wirtschaftraum der EG-Mitgliedsstaaten, Island, Norwegen und Lichtenstein mit besonderen Präferenzregelungen und der Möglichkeit der sogenannten Kumulierung. |
Exportrechnung | Dokument im Außenwirtschaftsverkehr und dient für Verzollung, statistische Erhebung und Überwachung des Devisenverkehrs. |
EZoll | EZoll vereinheitlicht die IT-Systeme nationalen Zollbehörden. |
EZT | Elektronischer Zolltarif der deutschen Zollverwaltung. |
Form A | Ursprungszeugnis für Waren aus Entwicklungsländer. |
GAFTA | Greater Arab Free Trade Area ist eine arabische Freihandelzone zwischen den Mitgliedsstaaten der Arabischen Liga. Ziel ist die schrittweise Verringerung der Handelshemmnisse. |
GCC | Der Gulf Cooperation Council wurde als Freihandelszone 1983 durch die Mitgliedsländern Bahrain, Katar, Oman, Kuwait, Vereinigte Arabische Emirat und Saudi-Arabien (Stand Juli 2010) gegründet. Seit 2003 wurde sie durch eine Zollgesetzgebung und einem einheitlichen Außenzoll zur einer Zollunion ausgebaut. |
Gemeinschaftswaren | Waren im zollrechtlich freien Verkehr der EG. |
HS | Harmonisiertes System. Angewandtes, weltweites System zur Bezeichnung und Codierung von Waren. Die HS-Nummer sind die ersten 6 Stellen der Codenummer. |
ICC | Internationale Handelskammer – International Chamber of Commerce – mit Sitz in Paris bemüht sich um die Vereinheitlichung von Handelsbräuchen im internationalen Geschäft. Sie ist der Herausgeber der Incoterms. |
ICP | Internal Compliance Programmes steht für eine betriebsinterne Exportkontrolle, wie sie z.B. in der Dual-Use-Vo 428/2009 in Artikel 12 angesprochen wird. Die Gesetzgeber arbeiten zurzeit an einer Zertifizierungspflicht für Unternehmen, die u.a. im Rüstungsbereich tätig sind. |
INF 3 | Wird bei der Einfuhr von Rückwaren verwendet. |
INF 4 | Mit dem Vordruck INF 4 kann die Zollbehörde die Gültigkeit einer Lieferantenerklärung des Vorlieferanten prüfen. |
Internationale Einfuhrbescheinigung | Ist in der Regel notwendig, damit der Verkäufer im Exportland eine Ausfuhrgenehmigung erhält. |
Intrahandelsstatistik | Aufgrund fehlender Zollförmlichkeiten für den Warenverkehr innerhalb der EG entfiel die Erfassung von statistischen Daten. Dieses wird durch das Datenerhebungssystem der Intrahandelsstatistik ersetzt (EG VO 638/2004). |
IOR | Importer of Record Number ist für Einfuhren in die USA notwendig, die meistens mit der US-Steueridentifikationsnummer identisch ist und bei der Einfuhr in der elektronischen Zollanmeldung anzugeben ist. Für nicht in der USA ansässige Importeuer gibt es die „non resident importer number von der CBP. |
ISBP | International Standard Banking Practice – formuliert von der ICC und ist ein Leitfaden für die Abwicklung von Akkreditivgeschäften auf Grundlager der ERA. ISBP dokumentiert die Bankenpraxis, die sich bei der Anwendung der ERA-Grundsätze entwickelt hat und dokumentiert den internationalen Umgang mit Akkreditiven. |
ISF | Importer Security Filing bedeutet, dass bei Seefrachtsendungen 24 h vor Verladung der Sendungen bestimmt Daten an die US-Zollbehörde Custom Border an Protection elektronisch zu Verfügung gestellt werden müssen. Anhand dieser Daten entscheidet der amerikanische Zoll, ob die Sendung an Bord gehen darf. Folgende Daten müssen u.a. im Vorfeld durch den Importeur, Spediteuer, Zollagent oder auch Lieferanten angegeben werden: Hersteller der Ware, Verkäufer der Ware, Käufer der Ware, Empfänger der Ware, Beladestelle des Containers, Belader des Containers, Importer of Records Number, Consignee Number, Herkunftsland, US-Zolltarifnummer (HTS, min. die ersten 6 Stellen), B/L-Nummer. |
ISPM 15 | Bescheinigt eine standardisierte Behandlung und Kennzeichnung für mitgelieferte Holzverpackungen im Warenverkehr mit Drittländern. |
Kapitel | Unterteilung der Warennomenklatur des HS in Kapiteln. Die ersten zwei Stellen der Codenummer weisen auf das Kapitel hin. |
Kombinierte Nomenklatur | EG einheitliche 8-stellige Nummer der Warennomenklatur (VO EWG 2658/87). |
Kumulierung | Anrechnen von Be- und Verarbeitungen von Vormaterialien im Präferenzrecht unter bestimmten Abkommensländern. |
Leitlinien zum AEO / ZWB | Technische Details im Rahmen der Antragsprüfung. Sie sind rechtlich verbindlich. |
Lieferantenerklärung | Eine Lieferantenerklärung wird nach EG VO 1207/2001 ohne Beteiligung der Zollbehörden ausgestellt. Nachweispapier für die Ermittlung des präferentiellen Ursprung von Vormaterialien. Es gibt verschieden Arten von Lieferantenerklärungen. |
Made in … | Es handelt sich dabei um eine Warenmarkierung, die auch als wettbewerbsrechtlicher Ursprung bezeichnet wird. |
Mercosur | Mercado Común del Sur steht für den „gemeinsamen Markt des Südens“. Auf dem südamerikanischen Kontinent haben sich die Länder Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay zu einem Binnenmarkt zusammengeschlossen (Stand 2010). |
Modernisierter Zollkodex | Der bisherige Zollkodex soll vereinfacht und auf die papierlose Antragsverfahren umgestellt werden. Die Bestimmungen hierzu werden im neuen, modernisierten Zollkodex zukünftig geregelt werden. |
MRN | Die Registriernummer im NCTS-Verfahren bzw. Ausfuhrverfahren ist eine Registrierungsnummer, unter der der Vorgang in den Zollverwaltungen bearbeitet wird. |
NCTS | Das New Computerized Transit System ersetzt das bisherige papiergestütze Versandverfahren T1 und wird über das ATLAS-System der deutschen Zollbehörde abgewickelt. |
nicht präferenzieller Ursprung | Der präferentielle Ursprung kann für alle Waren ermittelt werden. Es handelt sich dabei um einen handelspolitischen Ursprung. Ausstellung der UZ erfolgt über die IHK. |
Nichtgemeinschaftswaren | Waren, die sich nicht im zollrechtlich freien Verkehr befinden. Unverzollte Ware. |
Null-Bescheid | Aufgrund eines Antrages zur Ausfuhr- / Verbringungsgenehmigung durch das BAFA wird in Form eines Null-Bescheides mitgeteilt, dass kein Genehmigungstatbestand bekannt ist. |
Passive Veredelung | Gemeinschaftswaren können zur Veredelung in Drittländer ausgeführt werden und die Veredelungserzeugnisse können unter vollständiger oder teilwesen Befreiung von Einfuhrabgaben in den zollrechtlich freien Verkehr der EG übergeführt werden. |
Position | Vierstellige Codierung im Rahmen der Nomenklatur des HS. |
präferenzieller Ursprung | Die EG hat mit einzelnen Staaten oder Staatengruppen ein- oder zweiseitige Abkommen geschlossen, die bei Einhaltung festgelegter Kriterien für bestimmte Warengruppen eine ermäßigte oder zollfreie Einfuhr vorsieht. |
Präferenzzollsatz | Begünstigter Zollsatz im Vergleich zum Drittlandszollsatz im Rahmen von Präferenzabkommen und Präferenzverkehr. |
Proliferation | Meint die Weitervergabe und Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen (atomare, chemische, biologische) sowie ihrer Trägertechnik und das Wissen über ihre Herstellung. |
SAFE | Die WCO hat weltweite Rahmenbedingungen für ein modernes und effektives Risikomanagement in den Zollverwaltungen vorgeschlagen. Hieraus entstand die Rechtsfigur AEO / ZWB. |
Selbstbewertung | Bestandteil der Leitlinien zum AEO / ZWB in Form eines Fragenkataloges. |
Sonderziehungsrechte | Das Sonderziehungsrecht ist eine Recheneinheit des internationalen Währungsfonds (IWF / IMF International Monetary Fund). |
T2 | Das T2 wird im Warentransit über z.Bsp. EFTA-Staaten angewendet. Es ist ein internes gemeinschaftliches bzw. gemeinsames Versandverfahren und gilt für die Beförderung von Waren, die sich im freien Verkehr der EG befinden. Abwicklung erfolgt über ATLAS. |
T2L | Ein T2L dient als Nachweis für den Gemeinschaftscharakter der Ware. |
T5 | Das T 5 wird für Marktordnungswaren und Sonderfälle benötigt und dient als Nachweis dafür, dass die bezeichneten Waren der angegeben Verwendung oder Bestimmung zugeführt worden sind. |
TARES | Schweizer Zolltarif |
TARIC | Integrierte Zolltarif der EG, auf dem der EZT beruht. |
Teilembargo | Reglementierung der Handelsbeziehung mit einigen Ländern. |
Totalembargo | Verbietet die Zusammenarbeit mit bestimmten Ländern, Personen, Gruppen und Organisationen. |
Überwachungsdokument | Dient zur Überwachung und besseren Beobachtung von ungewöhnlichen Einfuhrentwicklungen im Bereich der genehmigungsfreien Einfuhr. |
unvollständige Ausfuhranmeldung | Vorläufiges Ausfuhrpapier, dass zur Erleichterung der Abfertigung dient. Wird häufig verwendet, wenn die Ware unmittelbar vom Lieferanten und nicht vom Käufer exportiert wird. |
Ursprungserklärung | Bis 6.000,00 € kann die EUR.1 auch durch eine Rechnungserklärung ersetzt werden. Bei Rechnungswerten über 6.000,00 € bedarf diese Vereinfachung der Genehmigung durch die nationalen Zollbehörden. |
USt.-IdNr. | Die Umsatzsteueridentifikationsnummer wird im innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehr verwendet. Sie ist einer der Voraussetzungen für die umsatzsteuerfreie Berechnung von Leistung. |
UZ | Kammerurpsrungszeugnis der IHK. Wird im nicht präferenziellen Warenverkehr verwendet. |
vereinfachte Anmeldung | Bewilligung durch HZA notwendig. Die unvollständige Ausfuhranmeldung kann nach zollamtlicher Bewilligung durch ein sonstiges Handel- und Verwaltungsdokument ersetzt werden (HR). |
vUA | Verbindliche Ursprungsauskunft. Bescheinigung der Zollverwaltung oder IHK über den präferenziellen oder nicht nichtpräferenziellen Ursprung einer bestimmten Ware. Sie ersetzt nicht die Präferenznachweise für die Ausfuhr oder Lieferantenerklärungen. |
VuB | Verbote und Beschränkungen sind in erster Linie nationale Bestimmungen und dienen vornehmlich nichtwirtschaftlichen Interessen zum Schutz der öffentlichen Sittlichkeit, Ordnung und Sicherheit, Schutz der Gesundheit, Schutz des nationalen Kulturgutes und Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums. |
VVE | Ist die Abkürzung für den Vertrag über eine Verfassung für Europa, der aber aufgrund der ablehnenden Referenden von Frankreich und den Niederlanden nicht in wirksam wurde. |
VVSumA | Nach einer ESumA erfolgt nach dem Verbringen der Ware in die EU die Ankunftsanzeige mittels einer elektronischen SumA zur vorübergehenden Verwahrung (VVSumA) bei der Zollstelle, wo die Waren gestellt werden sollen und bis Anschluss einer zollrechtlichen Bestimmung anschließend verbleiben sollen. Die VVSumA ist auch vom Beförder der Waren abzugeben. Eine VVSumA muss nicht abgegeben werden, wenn spätestens mit der Gestellung die Waren zu einem Zollverfahren angemeldet werden. |
vZTA | Bescheinigung der Zollverwaltung für eine bestimmte Ware über deren 8-stellige UP der KN oder deren 11-stellige Codenummer des EZT. |
Wareneingangsbescheinigung | Bescheinigt den tatsächlichen Eingang der Ware in einem Bestimmungsland. |
Warentarifnummer | 8-stellige Nummer des HS-Systems. Die Warentarifnummer wird bei der Warenausfuhr und bei der Intrahandelsstatistik benötigt. |
Warenverzeichnis | Das Warenverzeichnis dient der Klassifizierung der Waren für die Statistik des Warenverkehrs innerhalb der EG und den Drittländern. Es entspricht in den Kapiteln 1 bis 97 vollständig der KN / HS. |
WCO | World Customs Organisation. Weltzollorganisation, die die Ziele globale Standards, Vereinfachungen und Harmonisierung im Zollbereich verfolgt. 171 Mitgliedsstaaten (Stand 02/09). |
WTO | World Trade Organisation, vormals GATT. Ziel von WTO sind der Abbau von Handelshemmnissen wie Zölle, Dumpingmaßnahmen, Exportsubventionen und nichtarifären Handelshemmnissen. |
Zollanmeldung | Mit einer Zollanmeldung soll die Ware in ein bestimmtes Zollverfahren überführt werden. |
Zollkodex | EG VO 2913/92 regelt das Zollrecht einheitlich und verbindlich für alle Mitgliedsstaaten. Der Zollkodex ( ZK) und die Durchführungsverordnung (ZK DVO) sind die Basis des gemeinschaftlichen Zollrechts. |
Zollkodex Durchführungsverordnung | ZK DVO. Enthält die erforderlichen Durchführungsvorschriften zu den Vorschriften des ZK. |
Zolllager | Nichtgemeinschaftswaren dürfen an bestimmten, genehmigten Orten gelagert werden, ohne dass eine Abfertigung zum freien Verkehr notwendig ist. |
Zollnummer | Ohne die Zollnummer ist keine schriftliche Zollanmeldung (mehr als gelegentlich) möglich. Sie ist eine Art Kundennummer der Firmen beim den deutschen Zollbehörden. |
Zollrecht | Zollkodex, die nationalen und gemeinschaftlichen Zollvorschriften bilden das Zollrecht für die EG (Artikel 1 ZK). |
Zollrechtliche Bestimmung einer Ware | Waren können in ein Zollverfahren überführt werden, in eine Freihandelszone gebracht werden, wiederausgeführt oder vernichtet / zerstört werden. |
Zollrechtlicher Status | Status einer Ware als Nichtgemeinschaftware oder Gemeinschaftsware. |
Zollverfahren | Es gibt 8 Zollverfahren: Versandverfahren, Zollrecht freier Verkehr, Zolllagerverfahren, aktive und passive Veredelung, Umwandlungsverfahren, vorübergehende Verwendung und das Ausfuhrverfahren. |
Zollwertanmeldung | D.V.1 Schema mittels Vordruck zur Wertermittlung von Einfuhrwaren. |
Zugelassener Ausführer | ZA. Bewilligung in Form einer Vereinfachung der Ausfuhr durch das Anschreibeverfahren. |
ZWB | Zugelassener Wirtschaftbeteiligter. Dieser Status wird von der deutschen Zollverwaltung vergeben. Es gibt AEO C, AEO S und AEO F. Mit dem AEO / ZWB Zertifikat können Erleichterungen bei der Zollabfertigung in Anspruch genommen werden. |